Hausordnung

Bitte lesen Sie diese Hausordnung sorgfältig durch, da die darin enthaltenen Bestimmungen während Ihres Aufenthalts einzuhalten sind.

1) BEI DER ANKUNFT
A. REGISTRIERUNG DER AUSWEISE

Bei Ihrer Ankunft stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte auf dem externen Parkplatz ab und begeben sich zur Registrierung in das Büro der Rezeption. Dort werden Ihre Ausweise registriert und Sie haben die Möglichkeit unsere interne Hausordnung einzusehen. Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen Gäste nicht zu akzeptieren, die keinen gültigen Ausweis vorlegen und deren Person nicht mit den Eigenschaften des Ferienparks in Einklang steht. MINDERJÄHRIGE werden nur zugelassen, wenn sie in Begleitung der Eltern sind.


B. AUSHÄNDIGUNG IDENTIFIKATIONS- ARMBAND

Bei der Ankunft muss sich jeder Gast zur Rezeption begeben. Dort erhält er vom Personal das ID-Armband mit Mikrochip, das ihm um das Handgelenk gebunden wird. Dieses muss jeder Gast während des Aufenthalts immer am Handgelenk tragen. Dank des Armbands werden unsere Gäste tagsüber und beim Betreten des Ferienparks vom Drehkreuz am Eingang erkannt, zu den Fußgängerbereichen, zum Strand und zum Schwimmbadbereich. Das Armband ist zudem unerlässlich, um irgendwelche Abwicklungen in den Rezeptionsbüros vorzunehmen. Sollte jemand ohne Armband aufgefunden werden, behält sich die Direktion das Recht vor, den Gast zu bitten, den Ferienpark zu verlassen.


C. BÜRO- UND KASSENÖFFNUNGSZEITEN

Die Büros der Rezeption sind von 07.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Die Ankunft der Gäste kann zwischen 07.00 und 22.00 Uhr erfolgen. Die Kasse richtet sich nach folgendem Zeitplan: in der Vor- Nach- und Übergangssaison von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr, in der Hauptsaison von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr. Für Zahlungen vor Ort akzeptieren wir Bargeld bis zu einem Höchstbetrag von 1999,99 Euro (gemäß Gesetz vom 9. Dezember 2019, Nr. 157) oder Kreditkarten. Zahlungen per Scheck sind nicht gestattet.

Wir empfehlen allen Gästen, ihre Wertsachen in den Schließfächern an der Rezeption aufzubewahren, die während der Kassenöffnungszeiten zugänglich sind.


D. ZUWEISUNG DES STELLPLATZES

Der Stellplatz wird von der Direktion zugewiesen, die je nach Situation die Wünsche der Gäste mitberücksichtigt. Die Reservierung eines Stellplatzes garantiert lediglich einen Platz in einem bei der Anreise verfügbaren Bereich. Nicht zulässig ist das Aufbauen von mehr als einer Einheit pro Stellplatz.

Eine Ausrüstung, die über ein Zelt und ein Auto, ein Auto und einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil hinausgeht, versteht sich als nicht inbegriffen und wird folglich extra berechnet. Stellplätze und Sanitärbereiche werden je nach Bedarf und Gästeanzahl in der von der Ferienparkleitung bestimmten Reihenfolge geöffnet.


E. ÜBERGABE DER WOHNEINHEITEN

Die Direktion wird die Wünsche der Gäste hinsichtlich des Bungalow-, Maxicaravan, bzw. Stellplatztyps soweit wie möglich berücksichtigen, kann jedoch keine diesbezügliche Garantie geben. Daher behält sich die Direktion das Recht vor, den gewünschten Typ ohne Vorankündigung je nach Verfügbarkeit zu ändern. Der Tagestarif beinhaltet einen Autoparkplatz; ein eventuelles zweites Fahrzeug wird extra berechnet und muss auf dem externen unbewachten Parkplatz geparkt werden. Das Check-in in den Ferienpark ist ab 12.00 Uhr möglich. Die Übergabe der Wohneinheiten wird in der Vor- und Nachsaison ab 15.00 Uhr und in der Übergangs- und Hauptsaison ab 17.00 Uhr garantiert. Der im voraus budgetierte Betrag für den Aufenthalt muss in jedem Falle innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft im Ferienpark beglichen werden.


F. MOTORRÄDER

Motorräder und Quads sind im Inneren des Ferienparks nicht erlaubt. Diese müssen auf dem Parkplatz hinter der Rezeption geparkt werden.


G. SKATEBOARD, FAHRRÄDER, TRETROLLER

In den Fussgängerzone ist die Verwendung von Skateboards, Fahrrädern, Tretrollern und E-Scootern verboten. Bei Missachtung dieser Bestimmung behält sich die Direktion das Recht vor, einzugreifen und das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Die Verwendung ist nur in den Hauptstrasse gestattet, sofern die Geschwindigkeit gemäßigt wird.


H. HAUSTIERE

Mit Ausnahme der Maxicaravans Naturalgreen, Naturalgreen Garden und der Bungalows Virgilio Valpolicella und Lugana, sind Tiere in den Bungalows und Maxicaravans nicht erlaubt, auch nicht gelegentlich oder vorläufig, selbst wenn sie sich außerhalb der Räume aufhalten. Es ist vorgeschrieben, das Vorhandensein von Haustieren bei der Ankunft im Ferienpark anzumelden. Sie müssen den tierärztlichen Vorschriften entsprechen, zu belegen durch beigefügte Ausweise, und sich eventuellen tierärztlichen Kontrollen während des Aufenthaltes unterziehen, falls erforderlich.


2) WÄHREND DES AUFENTHALTES
A. IDENTIFIZIERUNG

Jeder Gast ist verpflichtet, das seine persönlichen Daten enthaltende ID-Armband mit Mikrochip zu tragen.
Sollte jemand ohne Armband aufgefunden werden, behält sich die Direktion das Recht vor, den Gast zu bitten, den Ferienpark zu verlassen.
Während der Nachtstunden, von 22 bis 7 Uhr muss der Gast, der auf dem Campingplatz zirkuliert, das Identifikationsarmband tragen und es dem Personal auf Anfrage vorzeigen. Bei Verhaltensweisen, die nicht den Vorschriften entsprechen, kann das Personal das Armband abnehmen, das am nächsten Tag an der Rezeption angefordert werden kann.
Bei minderjährigen Gästen muss die Abholung des Armbands von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten durchgeführt werden.


B. VERÄNDERUNGEN WÄHREND DES AUFENTHALTES

Der Gast ist verpflichtet, jede Abwesenheit über Nacht vom Ferienpark und jede Rückkehr anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift verfällt die Befreiung von der Zahlung für die Dauer der Abwesenheit.


C. BESUCHE

Während des Aufenthaltes im Ferienpark sind Besuche von Dritten sowohl tagsuber als auch nachts verboten.


D. FAHRORDNUNG

Es ist verboten, innerhalb des Ferienparks mit Motorfahrzeugen zwischen 24.00 und 07.00 Uhr zu verkehren, sei es auch nur zur Ein- oder Ausfahrt. Die Fahrzeuge mit Motor dürfen sich auf den Straßen des Ferienparks nur im Schritttempo bewegen und müssen sich darauf beschränken, nur wenn unbedingt notwendig zu fahren. Den Radfahrern raten wir, zur eigenen und allgemeinen Sicherheit, eine gemäßigte Geschwindigkeit einzuhalten.


E. RUHEZEITEN

Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 07.00 ist jegliche Ruhestörung strengstens untersagt, wie z.B. durch Radioapparate, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Musikinstrumente oder laute Versammlungen. Zur Wahrung der allgemeinen Ruhe muss auch zu den anderen Zeiten, in denen der Gebrauch von Radioapparaten, Fernsehgeräten, Stereoanlagen und Musikinstrumenten erlaubt ist, die Lautstärke niedrig gehalten werden. Zwischen 23.00 und 07.00 dürfen keine Zelte oder Caravanvorzelte auf- oder abgebaut werden.


F. HAUSTIERE (SIEHE AUCH PUNKT 1/H)

Haustiere sind nur auf bestimmten Stellplätzen, in den Maxicaravans Naturalgreen, Naturalgreen Garden und den Bungalows Virgilio Valpolicella und Lugana erlaubt, sie sind immer an der Leine zu halten, unter strikter Einhaltung der hygienisch-sanitären Vorschriften und unter Beachtung der geltenden Gesetzesbestimmungen. Hunde werden immer, auch beim “Gassigehen” außerhalb des Ferienparks an der Leine geführt. Die Hundebesitzer sind in diesem Falle zur Reinigung und Entsorgung verpflichtet. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen muessen alle Regeln von Rechts- und Verwaltungsbehörden, die den Zugang zum Strand mit Tieren regeln, beachtet werden.

Es ist auch verboten, Tiere auf den Spielplatz, in den Bereich der Schwimmbäder und in alle öffentlichen Einrichtungen (Bar, Restaurant, Geschäfte usw.) mitzunehmen.


G. AUFSICHTSPFLICHT

Die Direktion des Ferienparks übt keinerlei Aufsicht über die Aktivitäten der Gäste des Ferienparks aus. Die Aufsichtspflicht vor allem für die Kinder wird allein von den Eltern übernommen, als einzig Verantwortliche auch gegenüber Dritten, oder von anderen Aufsichtspflichtigen. Die Verwalter und Eigentümer des Ferienparks sind jeglicher Haftung entbunden. Die Aufsichtspflichtigen sorgen dafür, dass die Kinder im Ferienpark, am See und auf dem Spielplatz keine Schäden verursachen und sich nicht in Gefahr bringen. Im Schwimmbadbereich müssen die gesonderten Vorschriften befolgt werden. Das Ballspielen ist zwischen den Zelten, auf den Strassen, am Strand und im Swimmingpoolbereich untersagt.


H. HYGIENEBESTIMMUNGEN

Der Ferienpark verfügt über einen sorgfältigen Reinigungsdienst, aber vertraut auf die Mithilfe der verehrten Gäste, ihn so gut wie möglich in Ordnung zu halten. Es wird daran erinnert, dass die Abfälle, in gut verschlossenen Beuteln, zwischen 07.00 und 23.00 Uhr, in die aufgestellten Abfalltonnen zu werfen sind. Bitte denken Sie daran, dass die reale Entsorgung durch Mülltrennung erheblich erleichtert wird. Wasch- und Spülbecken müssen gemäß den Anweisungen benutzt werden. Auch die Sanitäranlagen sollten in tadelloser Weise benutzt werden. Eventuelle Schäden durch Mißbrauch fallen zu Lasten des Gastes. Es wird daran erinnert, dass die Chemietoiletten in die dafür vorgesehenen, sich in den Sanitärblocks befindlichen Ausgüsse zu entleeren sind. Für die Benutzung der Sanitäreinrichtungen für Behinderte bitten wir die verehrten Gäste, sich zwecks Schlüsselübergabe an das Büro der Rezeption zu wenden. Die Gäste haben die Stellplätze, Wohneinheiten sauber und ordentlich zu halten und zu hinterlassen, wie sie vorgefunden haben. Für die Betten der Wohneinheiten ist die Benutzung von Bettlaken vorgeschrieben. Sollten keine mitgebracht worden sein, können sie an der Rezeption ausgeliehen werden.

Die Gäste werden gebeten, in den Wohneinheiten nicht zu rauchen. Autowäsche ist nicht gestattet.


I. NOTARZT

Im Ferienpark befindet sich eine Notarztpraxis. Ansteckende Krankheiten oder der Verdacht auf Infektionskrankheiten müssen umgehend dem Arzt oder der Ferienparkleitung gemeldet werden. Die Ankunft des Arztes wird über Lautsprecher mitgeteilt Die Leistung ist kostenpflichtig.


L. VERSICHERUNG UND INTERNE SICHERHEIT

In folgenden Fällen lehnt die Direktion jegliche Verantwortung ab:

  • Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von mitgebrachten und nicht in der Direktion abgegebenen Gegenständen bzw. von Gegenständen, die die Direktion aus berechtigtem Grund nicht in Verwahrung nehmen konnte. Zum Beispiel: Geld, kostbare Gegenstände, Wertgegenstände im Allgemeinen, Fahrzeuge einschließlich Fahrräder, Wasserfahrzeuge im Allgemeinen und in diesen enthaltenen Gegenstände;
  • Unfälle oder Sach- und Personenschäden, Schäden, die durch Gewitter, Hagel, umgestürzte Bäume oder Äste, Krankheiten, Pflanzenkrankheiten inbegriffen, Epidemien, Brand, höhere Gewalt, usw. verursacht wurden.


M. DEM FERIENPARK VERURSACHTE SCHÄDEN

Wer, in jedweder Form, Gegenstände im Besitz des Ferienparks beschädigt oder entwendet, ist zum Schadensersatz und zur Rückerstattung, soweit möglich, verpflichtet. Alle Fundsachen oder liegengelassene Gegenstände sind bei der Ferienparkleitung abzugeben.


N. MÄNGEL

Bitte informieren Sie die Ferienparkleitung über eventuelle Schäden an den Einrichtungen oder Mängel im Service des Ferienparks.


O. NACHRICHTEN – SCHRIFTWECHSEL

Eingehende Korrespondenz an die Gäste wird vom Personal an der Rezeption zugestellt. Nicht abgeholte Post wird nach sieben Tagen an den Absender zurückgeschickt. Es werden keine Lautsprecherdurchsagen bei Verlust von Gegenständen oder Tieren gemacht.


P. BADEN

Motorboote dürfen sich dem Badebereich nur im geraden Winkel mit 3 Knoten Geschwindigkeit nähern. Es wird gebeten, den Badebereich von Schlauchbooten, Kanus und Surfbrettern frei zu halten. Außerdem sind alle Gesetze und Bestimmungen, die die Schifffahrt auf dem See regeln, zu befolgen.


Q. OFFENES FEUER UND GRILLEN

Die Verwendung von Grillgeräten ist auf dem gesamten Campingplatz untersagt, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Bereiche.


3) BEI DER ABREISE
A. STELLPLÄTZE

Die Begleichung der Rechnung ist nur im Moment der Abreise während der Öffnungszeiten des Kassenbüros (siehe Punkt 1/c) möglich. Die Abreise muss zwischen 07.00 und 12.00 Uhr erfolgen, anderenfalls wird ein ganzer Tag berechnet, d.h. die Stellplatz- und Personengebühren, unabhängig von der Ankunftszeit.


B. WOHNEINHEITEN

Die Gäste werden ersucht, das Check-out am Tag vor der Abreise durchzuführen, zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Kasse. Die Wohneinheiten müssen am Morgen des Abreisetages bis spätestens 10.00 Uhr im sauberen, ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Andernfalls werden € 50,00 für die Reinigung belastet. Ebenso bei Schäden oder fehlenden Gegenständen. Bei Verbleiben im Ferienpark bis nach 12.00 Uhr ist der gesamte Tagestarif für alle Personen und das Auto zu zahlen, das auf dem externen Parkplatz abgestellt werden muss.

Eventuelle in den Unterkünften vergessene Objekte und/oder persönliche Gegenstände werden nur aufbewahrt, falls der Gast danach frägt. Für die Abholung dieser Gegenstände durch einen Kurierdienst ist der Gast selbst verantwortlich.

Bei verspäteter Ankunft oder vorgezogener Abreise muss auf jeden Fall der gesamte gebuchte Zeitraum bezahlt werden.


C. ARMBÄNDER MIT MIKROCHIP

Sie müssen bei der Abreise ausschließlich bei der Rezeption abgegeben werden.
Im Interesse aller Gäste behält sich die Direktion das Recht vor, all jene Personen vom Platz zu verweisen, die diese Hausordnung in grober Weise mißachten oder die durch ihr Verhalten die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe des Ferienparks beeinträchtigen.
Die Preise verstehen sich ausschließlich lokaler bzw. staatlicher Abgaben. In den Preisen ist die Kurtaxe nicht inbegriffen.


DIE FERIENPARKLEITUNG UND IHRE MITARBEITER WÜNSCHEN IHNEN EINEN WUNDERSCHÖNEN AUFENTHALT!