Hausordnung
Bitte lesen Sie diese Hausordnung sorgfältig durch, da die darin enthaltenen Bestimmungen während Ihres Aufenthalts einzuhalten sind.
1) Bei der ankunft
a. Registrierung der Ausweise
Bei Ihrer Ankunft stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte auf dem externen Parkplatz ab
und begeben sich zur Registrierung in das Büro der Rezeption. Dort werden
Ihre Ausweise registriert und Sie haben die Möglichkeit, unsere interne Hausordnung
einzusehen. Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen Gäste
nicht zu akzeptieren, die keinen gültigen Ausweis vorlegen und deren Person
nicht mit den Eigenschaften des Ferienparks in Einklang steht.
b. Aushändigung von C ampingpässen
Bei der Ankunft wird jedem Gast an der Rezeption ein C ampingpaß
ausgehändigt, der den Zugang zum Ferienpark durch die automatische
Schranke am Eingang oder durch die Personeneingänge, zum
Strand und zum Swimmingpoolbereich gestattet. Darüber hinaus ist
der C ampingpaß für alle an der Rezeption abzuwickelnden Vorgänge
erforderlich. Alle C ampingpässe müssen bei der Abreise an der K asse
abgegeben werden.
c. Büro- und K assenöffnungszeiten
Die Büros der Rezeption sind von 07.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Die Ankunft
der Gäste kann zwischen 07.00 und 22.00 Uhr erfolgen. Die Kasse richtet sich
nach folgendem Zeitplan: in der Vor-, Nach- und Übergangssaison von 08.00 bis
12.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr, in der Hauptsaison von 08.00 bis 12.00
Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr. Wir empfehlen allen Gästen, ihre Wertsachen
in den Schließfächern bei der Rezeption aufzubewahren, die während der Kassenöffnungszeiten
zugänglich sind.
d. Zuweisung des Stellplatzes
Der Stellplatz wird von der Direktion zugewiesen, die je nach Situation die
Wünsche der Gäste mitberücksichtigt. Die Reservierung eines Stellplatzes
garantiert lediglich einen Platz in einem bei der Anreise verfügbaren
Bereich. Nicht zulässig ist das Aufbauen von mehr als einer Einheit pro
Stellplatz. Eine Ausrüstung, die über ein Zelt und ein Auto, ein Auto und einen
Wohnwagen oder ein Wohnmobil hinausgeht, versteht sich als nicht inbegriffen
und wird folglich extra berechnet. Stellplätze und Sanitärbereiche werden
je nach Bedarf und Gästeanzahl in der von der Ferienparkleitung bestimmten
Reihenfolge geöffnet.
e. Übergabe der Wohneinheiten
Die Direktion wird die Wünsche der Gäste hinsichtlich des Bungalow-, Maxicaravan,
bzw. Stellplatztyps soweit als möglich berücksichtigen, kann jedoch keine
diesbezügliche Garantie geben. Daher behält sich die Direktion das Recht vor,
den gewünschten Typ ohne Vorankündigung je nach Verfügbarkeit zu ändern. Der
Tagestarif beinhaltet einen Autoparkplatz; ein eventuelles zweites Fahrzeug wird
extra berechnet und muss auf dem externen unbewachten Parkplatz geparkt
werden. Die Übergabe der Wohneinheiten wird in der Vor- und Nachsaison
ab 15.00 Uhr und in der Übergangs- und Hauptsaison ab 17.00
Uhr garantiert. Der im voraus veranschlagte Saldo für den Aufenthalt
muss in jedem Falle innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft im
Ferienpark beglichen werden.
f. Motorräder
Motorräder und Quads sind im Inneren des Ferienparks nicht erlaubt.
g. Haustiere
In den Bungalows und Maxicaravans sind Haustiere weder ausnahmsweise
noch vorrübergehend erlaubt, auch wenn sie ausserhalb der
Räume beaufsichtigt werden. Es ist vorgeschrieben, das Vorhandensein von
Haustieren bei der Ankunft im Ferienpark anzumelden. Sie müssen den tierärztlichen
Vorschriften entsprechen, zu belegen durch beigefügte Ausweise, und sich
eventuellen tierärztlichen Kontrollen während des Aufenthaltes unterziehen,
falls erforderlich.
Bitte lesen Sie diese Hausordnung sorgfältig durch, da die darin
enthaltenen Bestimmungen während Ihres Aufenthalts einzuhalten sind.
2) WÄhrend des aufenthaltes
a. Veränderungen während des Aufenthaltes
Der Gast ist verpflichtet, jede Abwesenheit über Nacht vom Ferienpark und
jede Rückkehr anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift verfällt die Befreiung
von der Zahlung für die Dauer der Abwesenheit.
b. Besuche
Während des Aufenthaltes sind Besuche von nicht am Platz registrierten Personen
nur gestattet, wenn Sie sich an der Rezeption gegen Vorlage ihres Personalausweises
haben registrieren lassen. Der Zugang mit einem Fahrzeug ist in
keinem Fall gestattet. Der Besuch darf nicht länger als 30 Minuten dauern. Wird
diese Zeit überschritten wird dem Besucher eine Tagesgebühr in Rechnung gestellt.
Haustiere von Besuchern haben in keinem Fall Zutritt.
Besuchszeiten sind von 08.00 bis 22.00 Uhr.
c. Fahrordnung
Motorräder und Quads sind im Inneren des Ferienparks nicht erlaubt. Es ist
verboten, innerhalb des Ferienparks mit Motorfahrzeugen zwischen 24.00 und
07.00 Uhr zu verkehren, sei es auch nur zur Ein- oder Ausfahrt. Die Fahrzeuge
mit Motor dürfen sich auf den Strassen des Ferienparks nur im Schrittempo
bewegen und müssen sich darauf beschränken, nur falls unbedingt notwendig zu
fahren. Den Radfahrern raten wir, zur eigenen und allgemeinen Sicherheit, eine
gemässigte Geschwindigkeit einzuhalten.
d. Ruhezeiten
Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 07.00 ist jegliche Ruhestörung
strengstens untersagt, wie z.B. durch Radioapparate, Fernsehgeräte, Stereoanlagen,
Musikinstrumente oder laute Versammlungen. Zur Wahrung der allgemeinen
Ruhe muß auch zu den anderen Zeiten, in denen der Gebrauch von
Radioapparaten, Fernsehgeräten, Stereoanlagen und Musikinstrumenten erlaubt
ist, die Lautstärke niedrig gehalten werden. Zwischen 23.00 und 07.00 dürfen
keine Zelte oder Caravanvorzelte auf- oder abgebaut werden.
e. Haustiere (siehe auch Punkt 1/g)
Auf den Stellplätzen sind Haustiere angeleint erlaubt, bei absoluter
Einhaltung der Hygiene- und Sanitätsvorschriften und bei Befolgung
der Normen der Verwaltungsbestimmungen innerhalb der vom Gesetz
vorgeschriebenen Fristen. Hunde werden immer, auch beim
“Gassigehen” ausserhalb des Ferienparks an der Leine geführt. Die
Hundebesitzer sind in diesem Falle zur Reinigung und Entsorgung
verpflichtet. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist den Gästen das
Mitnehmen der Tiere an den Strand zwischen 07.00 und 20.00 Uhr
verboten. Es ist auch verboten, Tiere auf den Spielplatz, in den Bereich
der Schwimmbäder und in alle öffentlichen Einrichtungen (Bar,
Restaurant, Geschäfte usw.) mitzunehmen.
f. Aufsichtspflicht
Die Direktion des Ferienparks übt keinerlei Aufsicht über die Aktivitäten der
Gäste des Ferienparks aus. Die Aufsichtspflicht vor allem für die Kinder wird
allein von den Eltern übernommen, als einzig Verantwortliche auch gegenüber
Dritten, oder von anderen Aufsichtspflichtigen. Die Verwalter und Eigentümer
des Campingplatzes sind jeglicher Haftung entbunden. Die Aufsichtspflichtigen
sorgen dafür, daß die Kinder im Ferienpark, am See und auf dem Spielplatz keine
Schäden verursachen und sich nicht in Gefahr bringen. Im Schwimmbadbereich
müssen die gesonderten Vorschriften befolgt werden.
Das Ballspielen ist zwischen den Zelten, auf den Strassen, am Strand und im
Swimmingpoolbereich untersagt.
g. Hygienebestimmungen
Der Ferienpark verfügt über einen sorgfältigen Reinigungsdienst, aber vertraut
auf die Mithilfe der verehrten Gäste, ihn so gut wie möglich in Ordnung zu
halten. Es wird daran erinnert, daß die Abfälle, in gut verschlossenen Beuteln,
zwischen 07.00 und 23.00 Uhr, in die aufgestellten Abfalltonnen zu werfen sind.
Bitte denken Sie daran, daß die reale Entsorgung durch Mülltrennung erheblich
erleichtert wird. Wasch- und Spülbecken müssen gemäß den Anweisungen benutzt
werden. Auch die Sanitäranlagen sollten in tadelloser Weise benutzt werden.
Eventuelle Schäden durch Mißbrauch fallen zu Lasten des Gastes.
Es wird daran erinnert, daß die Chemietoiletten in die dafür vorgesehenen, sich
in den Sanitärblocks befindlichen Ausgüsse zu entleeren sind. Für die Benutzung
des Babyraumes und der Sanitäreinrichtungen für Behinderte bitten wir die
verehrten Gäste, sich zwecks Schlüsselübergabe an das Büro der Rezeption zu
wenden.
Die Gäste haben die Stellplätze, Wohneinheiten sauber und ordentlich zu halten
und zu hinterlassen, wie sie sie vorgefunden haben.
Für die Betten der Wohneinheiten ist die Benutzung von Bettlaken
vorgeschrieben.
Sollten keine mitgebracht worden sein, können Sie an der Rezeption ausgeliehen
werden.
Die Gäste werden gebeten, in den Wohneinheiten nicht zu rauchen.
Autowäsche ist nicht gestattet.
h. Notarzt
Im Ferienpark befindet sich eine Notarztpraxis. Ansteckende Krankheiten oder
der Verdacht auf Infektionskrankheiten müssen umgehend dem Arzt oder der
Ferienparkleitung gemeldet werden.
Die Ankunft des Arztes wird über Lautsprecher mitgeteilt.
i. Versicherung und innere Sicherheit
Die Direktion lehnt jede Haftung für Diebstahl, Unfälle, Sach-oder Personenschäden
ab.
Sie haftet nicht für Schäden durch Gewitter, Hagel, umgestürzte Bäume oder
herabgefallene Äste, Krankheiten einschließlich Pflanzenkrankheiten, Epidemien,
Feuer, höhere Gewalt usw.
l. Schäden, Entwendungen oder Verluste von Gegenständen
Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden, Entwendungen oder Verluste
von Gästen gehörenden Gegenständen. Wer, in jedweder Form, Gegenstände
im Besitz des Ferienparks beschädigt oder entwendet, ist zum Schadensersatz
und zur Rückerstattung, soweit möglich, verpflichtet. Alle Fundsachen
oder liegengelassene Gegenstände sind bei der Ferienparkleitung abzugeben.
m. Mängel
Bitte informieren Sie die Ferienparkleitung über eventuelle Schäden an den Einrichtungen
oder Mängel im Service des Ferienparks.
n. Nachrichten - Schriftwechsel
Telefon- oder andere Nachrichten werden an der Anschlagtafel bei der Rezeption
ausgehängt, und jeder Gast trägt Sorge, die Anschlagtafel auf eventuelle Nachrichten
zu kontrollieren. Eingehende, an unsere Gäste adressierte Post, wird
im Büro der Rezeption an Erwachsene ausgehändigt. Nicht abgeholte Post wird
nach sieben Tagen an den Absender zurückgeschickt. Es werden keine Lautsprecherdurchsagen
bei Verlust von Gegenständen oder Tieren gemacht.
o. Baden
Motorboote dürfen sich dem Badebereich nur im geraden Winkel mit 3 Knoten
Geschwindigkeit nähern.
Es wird gebeten, den Badebereich von Schlauchbooten, Kanus und Surfbrettern
frei zu halten.
Außerdem sind alle Gesetze und Bestimmungen, die die Schiffahrt auf dem See
regeln, zu befolgen.
p. Feuer und Grillgeräte
p. Feuer und Grillgeräte
Es ist verboten, auf der Erde oder am Strand Feuer anzuzünden. Die Benutzung
von Grillgeräten ist erlaubt. Bitte sorgen Sie für völliges Löschen der Glut!
3) Bei der abreise
a. Stellplätze
a. Stellplätze
Die Begleichung der Rechnung ist nur im Moment der Abreise während
der Öffnungszeiten des K assenbüros (siehe Punkt 1/c) möglich.
Die Abreise muß zwischen 07.00 und 12.00 Uhr erfolgen, anderenfalls wird ein
ganzer Tag berechnet, d.h. die Stellplatz- und Personengebühren, unabhängig von
der Ankunftszeit.
b. Wohneinheiten
Die Wohneinheiten müssen am Morgen des Abreisetages bis spätestens
10.00 Uhr im sauberen, ordnungsgemäßen Zustand übergeben
werden. Andernfalls werden € 40,00 für die Reinigung belastet. Ebenso bei
Schäden oder fehlenden Gegenständen.
Bei Verbleiben im Ferienpark bis nach 12.00 Uhr ist der gesamte Tagestarif für
alle Personen und das Auto zu zahlen, das auf dem externen Parkplatz abgestellt
werden muß.
Bei verspäteter Ankunft oder vorgezogener Abreise muß auf jeden
Fall der gesamte gebuchte Zeitraum bezahlt werden.
c. C ampingpässe
Sind im Moment der Abreise ausschließlich an der K asse abzugeben.
Im gegenteiligen Fall sind wir gezwungen, Ihnen die Summe von € 5,00 pro nicht
zurückgegebenen Paß anzulasten.
Im Interesse aller Gäste behält sich die Direktion das Recht
vor, all jene Personen vom Platz zu verweisen, die diese Hausordnung
in grober Weise mißachten oder die durch ihr
Verhalten die Aufrechterhaltung der O rdnung und Ruhe des
Ferienparks beeinträchtigen.
Die Preise verstehen sich ausschließlich lokaler bzw. staatlicher Abgaben.
DIE FERIENPARKLEITUNG UND IHRE MITARBEITER WÜNSCHEN IHNEN EINEN WUNDERSCHÖNEN AUFENTHALT!








